Sachverständigengutachten

Sachverständigengutachten

Sachverständigengutachten

Wer selbst ohne Hilfe Ersatz für einen Schaden aus einem Finanzgeschäft begehrt, hat oft nur wenig Erfolg. Ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin kann hier den eigenen Forderungen erheblich Nachdruck verleihen. Gleichwohl stoßen Rechtsanwälte*innen bei kompliziertem Sachverhalt auch an Grenzen und benötigen selbst Unterstützung in Form eines Parteigutachtens.

Ein Parteigutachten wird von einer prozessführenden Partei in Auftrag gegeben. Hierdurch unterscheidet es sich vom Gerichtsgutachten, das das Gericht erstellen lässt und den Richter bei der Beurteilung des Sachverhalts mit Expertenwissen unterstützt. Dennoch sind an ein Parteigutachten die gleichen Ansprüche zu stellen. Es sollte also die zur Begutachtung vorgelegten Fragen nach bestem Wissen und Gewissen beantworten sowie verständlich und nachvollziehbar sein. Wird es auch objektiv und unvoreingenommen erstellt, kann es auf vielfältige Weise nutzen:

  • Zunächst hilft es, eigene Ansprüche überhaupt zu erkennen und abzugrenzen. Wie hoch ist der Schaden? Welche Eigenschaften hatte das Finanzgeschäft? Worauf wurde nicht hingewiesen?
  • Den Anwalt bzw. die Anwältin unterstützt ein Parteigutachten bei seinem Sachvortrag. Er erkennt so leichter, welche Aspekte eines Finanzgeschäfts wichtig sind und kann sich hierauf konzentrieren. Zudem kann er sich auf wissenschaftlich begründete Aussagen in seiner Argumentation stützen.
  • Ein mit einem Parteigutachten fundierter Schriftsatz erhöht auch die Chancen vor Gericht. Ein langwieriger Streit über Detailfragen wird oft vermieden, wenn sie in einem Parteigutachten bereits sachverständig geklärt sind.
  • Überdies besteht bei einem nach den Grundsätzen eines Gerichtsgutachten erstellten Parteigutachten die Chance, dass das Gericht auf die Hinzuziehung eines*er eigenen Sachverständigen verzichtet. Das Parteigutachten erfüllte so die Aufgabe eines Gerichtsgutachtens, was dem*der Auftraggeber*in des Parteigutachten eines bessere Wahrung seiner Interessen verspricht.
  • Nicht zuletzt kann aber ein Parteigutachten auch außerhalb eines Rechtsstreits eingesetzt werden, da ein hiermit begründeter Vortrag die Position in Vergleichsverhandlungen stärkt.

Wir erstellen sowohl Partei- als auch Gerichtsgutachten, natürlich nach den hohen Grundsätzen der Sachverständigenordnung (§ 8 Abs. 3 SVO). Besonderen Wert legen wir auf eine lückenlose Argumentation, die wissenschaftlichen Standards genügt. Alle für die Herleitung unserer Ergebnisse notwendigen Informationen (Marktdaten, Berechnungsgrundlagen, Formeln, Annahmen) finden sich in unseren Gutachten. Unsere Gutachten halten daher einer Prüfung durch andere Gutachter*innen stand. Selbstverständlich fühlen wir uns aber auch einer verständlichen Aufbereitung verpflichtet, schließlich sind die Adressaten unserer Gutachten vorrangig Rechtsanwälte*innen und Richter*innen. Soweit möglich setzten wir Grafiken ein, damit die oft komplexen Sachverhalte leichter nachvollzogen werden können. Zudem stellen wir unseren Gutachten leicht verständliche Zusammenfassung voran.

Unsere Gutachten sind somit fundiert, nachvollziehbar und unabhängig.

Darüber hinaus steht Ihnen SAM-Mitarbeiter Dr. Andreas Fichtner als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger (IHK) für das Sachgebiet „Wertpapiere und Derivate“ gern zur Verfügung. Das Sachgebiet „Wertpapiere und Derivate“ ist dem Sachgebiet „Kapitalanlagen und private Finanzplanung“ untergeordnet und hat folgende Schwerpunkte:

  • Verzinsliche Wertpapiere, Aktien & Investmentfonds
  • Derivative Instrumente (Swaps, Optionen, Futures)
  • Kapitallebensversicherung und private Finanzplanung
  • Analyse von Erfolgs- und Risikomaßstäbe für Wertpapieranlagen
  • Rechtsgrundlagen
  • Kapitalanlagebetrug

Weitere Informationen dazu finden Sie auch unter: www.finanzgutachten-fichtner.de

Ansprechpartner
Gutachten - Dr. Andreas Fichtner
Dr. Andreas Fichtner
Senior Analyst

+49 341 355 929 - 45
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