Wurde das Thema „Reform der Referenzzinssätze“ von den meisten Kunden und Kundinnen bisher wohl gar nicht wahrgenommen, gewinnt es seit dem Inkrafttreten der „EU-Benchmarkverordnung“ Anfang 2018 zunehmend an Bedeutung. Ziel der Reform ist es, neues Vertrauen in die Banken und den Finanzmarkt aufzubauen, indem Referenzzinssätze, wie EURIBOR oder EONIA, zukünftig verlässlich und manipulationssicher werden. Ein endgültiges Ergebnis der Reformbemühungen steht allerdings insbesondere bei den EURIBOR-Sätzen derzeit noch nicht fest. Für die meisten Kapitalmarktteilnehmer/innen bedeutet das daher zunächst eine neue Unsicherheit bei bestehenden und anstehenden Anlage- und Investmententscheidungen.
Derzeit gibt es verschiedene Entwicklungen, Risiken und Lösungsansätze zum Thema, über die wir Sie mit unserer neuen Themenwebseite unter folgender Adresse auf dem Laufenden halten möchten: www.benchmarkreform.de
Gerne stehen wir Ihnen auch persönlich für Ihre Fragen zur Verfügung. Bei Interesse sprechen Sie uns gern jederzeit an oder schreiben uns Ihre Fragen an die E-Mail-Adresse: EURIBOR@sachsen-am.de.