LV/RV-Widerspruch: Lebensversicherer bilden Rückstellungen EN

Der Widerspruch von Lebensversicherungen, der durch verschiedene Urteile des EuGH und des BGH seit 2015 ein Thema ist, nimmt immer mehr Fahrt auf. Eine Auswertung der Geschäftsberichte von mehr als 50 Versicherern durch SAM führte zu dem Ergebnis, dass in diesen etwa die Hälfte der Versicherer den LV-Widerspruch thematisieren. Viele Versicherer haben hierfür Rückstellungen gebildet. Diese sind dabei je nach Versicherer Bestandteil der Bilanzposten „Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle“ oder „sonstige versicherungstechnische Rückstellungen“. Die genaue Höhe legen nur wenige Versicherer offen, wobei hier die Scottish Widows (ehemalige Clerical Medical) mit über 700 Mio. Pfund hervorsticht. Allein diese Zahl unterstreicht die wirtschaftliche Bedeutung des Themas.

Praxistipp

SAM bietet verschiedene Optionen zur umfassenden Analyse und Bewertung von Lebens- und Rentenversicherungen an: Neben der Berechnung der Prämienrückzahlung (inkl. angemessener Verzinsung) und der tatsächlichen Risikokosten ist unter anderem auch eine Prüfung der Ablaufleistung bzw. des Rückkaufswerts möglich. Außerdem bieten wir eine Abschätzung der Wirtschaftlichkeit des Widerrufs anhand einer Überschlagsrechnung auf Basis von Mittelwerten an.

Um alle Optionen optimal ausnutzen zu können, eignet sich für Kundinnen und Kunden mit einer Vielzahl von Verträgen der SAM-HeLVer Vertrag: ohne eine Mindestlaufzeit können monatlich Hundert Elektronische LV Ergebnisse abgerufen werden. Die berechneten Werte sind zudem keine Schätzungen, sondern die konkreten Ergebnisse. Der Ergebnistyp ist dabei bei jeder Berechnung frei wählbar. Die Bewertung erfolgt ausschließlich unter Berücksichtigung der aktuellen BGH-Rechtsprechung.

Aber auch für Einzelbeauftragungen bieten wir attraktive Konditionen. Gerne informieren wir Sie über die Details. Sprechen Sie uns an!

Weitere Informationen finden Sie auch auf unsere Webseite:

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