Käufer geschlossener Fonds können Anspruch auf Schadenersatz haben.

Am 06.02.2018 verkündete der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil (BGH II ZR 17/17), das für Käufer geschlossener Fonds Auswirkungen haben kann. Laut Bundesgerichtshof kann ein solcher Käufer unter bestimmten Voraussetzungen Schadenersatz fordern.

Bisher schien dieser Weg nur für Käufer solcher geschlossenen Fonds offen zu sein, die mit ihrer Fondsanlage Verluste erlitten. Mit diesem Urteil stellt der Bundesgerichtshof allerdings klar, dass prinzipiell auch bei jenen Fonds Schadensersatz gefordert werden kann, bei denen die im Prospekt versprochene Rendite hinter der tatsächlichen zurückbleibt. Damit könnten auch solche Käufer Schadensersatz erhalten, deren Fonds zwar Gewinne verzeichnet, diese aber niedriger als prognostiziert ausfallen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Käufer durch falsche Prospektangaben oder die Verletzung von Aufklärungspflichten zur Zeichnung bewogen wurde.

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