Im Juli 2018 beschäftigte sich der Bundesgerichtshof mit einem Fall, bei dem ein Kunde seinen Finanzdienstleister verklagte (BGH I ZR 274/16). Dieser hatte dem Kunden zunächst zwei fondsgebundene Lebensversicherungen vermittelt. Einige Jahre später empfahl der Finanzdienstleister den Abschluss einer Basisrente („Rürup-Rente“) bei gleichzeitiger Reduzierung des Monatsbeitrags der fondsgebundenen Lebensversicherungen. Der BGH sah hier einen Beratungsfehler: „Der Beratungsfehler bestand im Streitfall in einem Unterlassen, nämlich im Unterlassen der erforderlichen Vergleichsberechnung oder jedenfalls des erforderlichen Hinweises auf die Möglichkeit einer solchen Vergleichsberechnung.“ (BGH I ZR 274/16, Rn. 29)
Der Finanzdienstleister hätte mit dem Kunden also eine Vergleichsberechnung durchführen müssen, ob er durch den Neuabschluss und gleichzeitige Beitragsreduzierung der bestehenden Verträge wirklich bessergestellt wird.
Die SAM Sachsen Asset Management bietet Ihren Kunden im Bereich Lebensversicherungen eine breite Palette von Dienstleistungen an. Dazu gehören die Berechnung des sogenannten Bereicherungswerts bei Widerruf einer Lebensversicherung wie auch die Prüfung von Rückkaufswerten. Im Rahmen dieser Berechnung stellen wir unseren Kundinnen und Kunden auch Vergleichsrechnungen zur Verfügung: Welche Verzinsung ergibt sich aus den bisherigen Vertragsverlauf? Sofern der Vertrag einen garantierten Ablaufwert aufweist, welchen Zinssatz ergibt sich hierdurch für das bisherige Vermögen? Was ist die Steuerfreiheit eines Altvertrags wirklich wert?
Die Berechnungen von SAM können Sie bei der Erarbeitung einer soliden Empfehlung unterstützen.
Sprechen Sie uns an. Wir unterstützen Sie gern!Im Juli 2018 beschäftigte sich der Bundesgerichtshof mit einem Fall, bei dem ein Kunde seinen Finanzdienstleister verklagte (BGH I ZR 274/16). Dieser hatte dem Kunden zunächst zwei fondsgebundene Lebensversicherungen vermittelt. Einige Jahre später empfahl der Finanzdienstleister den Abschluss einer Basisrente („Rürup-Rente“) bei gleichzeitiger Reduzierung des Monatsbeitrags der fondsgebundenen Lebensversicherungen. Der BGH sah hier einen Beratungsfehler: „Der Beratungsfehler bestand im Streitfall in einem Unterlassen, nämlich im Unterlassen der erforderlichen Vergleichsberechnung oder jedenfalls des erforderlichen Hinweises auf die Möglichkeit einer solchen Vergleichsberechnung.“ (BGH I ZR 274/16, Rn. 29)
Der Finanzdienstleister hätte mit dem Kunden also eine Vergleichsberechnung durchführen müssen, ob er durch den Neuabschluss und gleichzeitige Beitragsreduzierung der bestehenden Verträge wirklich bessergestellt wird.
Die SAM Sachsen Asset Management bietet Ihren Kunden im Bereich Lebensversicherungen eine breite Palette von Dienstleistungen an. Dazu gehören die Berechnung des sogenannten Bereicherungswerts bei Widerruf einer Lebensversicherung wie auch die Prüfung von Rückkaufswerten. Im Rahmen dieser Berechnung stellen wir unseren Kundinnen und Kunden auch Vergleichsrechnungen zur Verfügung: Welche Verzinsung ergibt sich aus den bisherigen Vertragsverlauf? Sofern der Vertrag einen garantierten Ablaufwert aufweist, welchen Zinssatz ergibt sich hierdurch für das bisherige Vermögen? Was ist die Steuerfreiheit eines Altvertrags wirklich wert?
Die Berechnungen von SAM bilden damit eine solide Grundlage, um für sich selbst oder für ggf. bestehende Kunden Empfehlungen ableiten zu können.
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