Unser Prokurist Karel Teich beteiligte sich am 09. November 2018 an einer von der Europäischen Zentralbank in Frankfurt organisierten Experten*innen – Runde zum Thema „Umsetzung der Benchmarkverordnung“.
Neben Vertreterinnen und Vertreter der „Working Group on Euro Risk Free Rates“ (initiiert durch die EZB, FSMA, ESMA und der EU-Kommission) waren auch Vertreterinnen und Vertreter der EU-Kommission und der EZB sowie Expertinnen und Experten verschiedener Finanzinstitute an der Diskussionsrunde beteiligt. Besprochen wurde der aktuelle Stand der Bemühungen zur Ablösung des Eonia (Euro Overnight Index Average) durch den neu geschaffenen Referenzzinssatz ESTER / €STR. Darüber hinaus wurde die Reformation des Euribor bzw. eventuell notwendiger Alternativen besprochen.
Prüfen Sie alle bestehenden Finanzierungs- und Derivatverträge in Bezug auf mögliche Risiken durch die anstehenden Reformen der Referenzzinssätze und ziehen Sie mögliche Risiken auch beim Abschluss neuer Verträge mit Bezug zu EONIA-/EURIBOR-Zinssätzen in Betracht.
Wir unterstützen Sie bei der individuellen Aufarbeitung des Themas. Bei Interesse sprechen Sie uns gern jederzeit an bzw. schreiben uns Ihre Fragen an die E-Mailadresse EURIBOR@sachsen-am.de.
Weitere Informationen von uns zum Thema finden Sie unter: www.benchmarkreform.de