Das Clearing von EUR-OTC-Derivaten nach dem Brexit.

Es sind jetzt nur noch gute sechs Wochen, bis das Vereinigte Königreich womöglich am 29. März 2019 einen „harten Brexit“ vollzieht. Ob das britische Parlament seinen Widerstand gegen das von der Premierministerin May ausgehandelte Brexit-Vertragswerk noch in letzter Minute aufgibt, ist zweifelhaft. Die EU-Kommission ist sich zumindest mit den Mitgliedsstaaten einig, dass kein wesentliches Entgegenkommen von Seiten der EU zu erwarten ist. Auch beim letzten Treffen zwischen EU-Präsident Junker und Premierministerin May am 7. Februar 2019 konnte keine Entspannung erzielt werden. Im Zusammenhang mit dem Ausstieg von Großbritannien aus der EU beschäftigen den EU-Finanzsektor (Banken, Versicherungen, Fonds) schon seit längerem solche Themen wie Buchungsmodelle, Vertragskontinuität und die Frage des Sitzes Zentraler Gegenparteien.

Zur Frage des Sitzes Zentraler Gegenparteien hat die EU-Kommission im November 2018 einen einseitigen Notfallplan veröffentlicht. Er verhindert, dass die im Vereinigten Königreich ansässigen Finanzinstitutionen über Nacht die sogenannte „Passport“-Erlaubnis für die EU-übergreifende Geschäftstätigkeit verlieren. Diese Maßnahme gewährt auch für die zentralen Gegenparteien von Derivateverträgen eine 12-monatige Fristverlängerung und für britische Wertpapiertreuhänder eine 24-monatige Übergangsfrist. Dies verschafft europäischen Kunden britischer Finanzinstitute für eine Übergangszeit noch etwas Luft, allerdings nur für eine begrenzte Zeit.

Was macht dieses Thema so brisant?

Gemäß der halbjährlichen OTC-Derivatestatistik der Bank of International Settlements (BIS) erreichte der Nominalwert außerbörslich gehandelter Derivate Ende Juni 2018 einen Wert von 595 Billionen US-Dollar (rd. 510 Billionen EUR), also das höchste Niveau seit 2015. Den größten Teil machen mit einem Anteil von rd. 81 % Zinsderivate aus, wovon rd. 27 % in Euro denominiert sind[1]. Dabei erfolgt das Clearing und Risikomanagement für in Euro denominierte Zinsswaps in erster Linie über die Clearing-Tochtergesellschaft LCH Clearnet der London Stock Exchange (LSE)[2].

Zum Schutz der Finanzmarktstabilität hat die EU nach der globalen Finanzmarktkrise u.a. strenge aufsichtsrechtliche Regularien für die Derivatemärkte erlassen. So wurde in Europa mit der EMIR (European Market Infrastructure Regulation) ein verpflichtendes zentrales Clearing für standardisierte Kontrakte eingeführt. Für nicht zentral abgewickelte Kontrakte werden höhere Kapitalanforderungen verlangt. In der EU niedergelassene Zentrale Gegenparteien (Central Counterparties – „CCPs“) werden zudem von den nationalen Behörden im Einvernehmen mit der ESMA (European Securities and Markets Authority) beaufsichtigt.

Nach dem Brexit würden angelsächsische CCPs nicht mehr dem Regulierungs– und Aufsichtsrahmen für in der Europäischen Union ansässige CCPs unterliegen, sondern lediglich unter die Regelungen für in Drittstaaten ansässige CCPs fallen. Dies hätte zur Folge, dass die Europäische Zentralbank (EZB) – die als Lender of Last Resort fungiert – dann als Aufsichtsorgan ggf. kein Durchgriffsrecht auf die Londoner Clearing Häuser mehr hätte. Zwar teilte die ESMA mit, dass sie zu temporären Zugeständnissen bereit wäre, solange eine Gleichbehandlung der Institute und gleiche Wettbewerbsbedingungen gewährleistet seien; ob Regulierung und Aufsicht über die Clearing-Gesellschaft LCH nach Maßgabe der einschlägigen europäischen Rechtsvorschriften (insbesondere MiFID2/MiFIR und EMIR) weiterhin als gleichwertig einzustufen sind, bliebe aber einer Prüfung der EU-Kommission und der ESMA vorbehalten. Zudem darf nach den aktuellen EMIR-Standards eine außerhalb der EU ansässige CCP Clearing-Dienstleistungen nur erbringen, wenn sie von der ESMA anerkannt wurde.

Sorgen bereitet auch, dass bei einem Brexit nach der aktuellen MiFID und EMIR- Drittstaatenregelung in London gehandelte Derivate durchweg als OTC-Derivate klassifiziert werden, was gravierende Folgen haben kann. So würden Clearingschwellen schneller erreicht oder gar überschritten, was entsprechende Clearingpflichten bzw. einen verstärkten Einsatz von Risikominderungstechniken erforderlich machte. Dies wiederum würde ggf. in höheren Aufwänden, Verschuldungsquoten oder gar einem schlechteren Rating für Unternehmen resultieren. Bei den Banken würde dies zudem zu einer Belegung von zusätzlichem Eigenkapital, welches ggf. Auswirkungen auf das Kreditvergabevolumen haben kann, führen.

Viele Marktteilnehmer hoffen, dass die EU-Kommission in Zusammenarbeit mit der ESMA die britischen Clearing-Häuser als gleichwertig anerkennen bzw. dass es wenigstens eine Art Bestandsschutz für bestehende Derivatekontrakte in Großbritannien geben wird. Sicher ist dies jedoch bisher nicht.

Praxistipp

Inhaber von OTC – Derivateportfolien sollten daher kritisch die möglichen Folgen dieser zwei Szenarien prüfen und sich hinsichtlich des „für und wider“ einer Umschichtung des Portfolios zu einem EU-ansässigen CCP bankenunabhängig beraten lassen. Zur Klarstellung sei darauf hingewiesen, dass die EU die britischen Derivate-Börsen, insbesondere die ICE Futures Europe und die London Metal Exchange, in dem oben genannten Notfallplan nicht erwähnt hat, so dass diese bei einem harten Brexit nicht als gleichwertig anerkannt werden. Dies würde dazu führen, dass an einer Börse gehandelte Futures-Kontrakte nach einem harten Brexit ebenfalls als OTC-Derivate einzustufen wären – mit den bereits genannten Konsequenzen. Gern unterstützen wir Sie auch in diesem Fall. Sprechen Sie uns an!


[1] BIS, OTC derivatives statistics at end-June 2018 (vgl. https://www.bis.org/publ/otc_hy1810.htm); FX Kurs USD/EUR der EZB vom 29.06.2018 1,1658

[2] Juni 2017; Clarus FT, https://www.clarusft.com/moving-euro-clearing-out-of-the-uk-the-77bn-problem/

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Karel Teich
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