Ablaufleistungen und Rückkaufswerte

Ablaufleistungen und Rückkaufswerte

Prüfung von Ablaufleistungen und Rückkaufswerten von Versicherungsverträgen

Berechnung von Ablaufleistungen und Rückkaufswerten: Ausgangssituation

Laufen Lebensversicherungen ab oder werden gekündigt, so sind Versicherungsnehmer*innen nicht selten enttäuscht über den Betrag, den sie von der Versicherung erhalten. Als Erklärung wird oft angeführt, dass die Verträge mit hohen Kosten belegt seien; ein nicht unbeträchtlicher Anteil der Kundeneinzahlungen also gar nicht für den*die Kunden*innen angelegt wurde. Da der Versicherer aber in der Regel nicht offenlegt, welche Kosten er in einem bestimmten Vertrag erhebt, ist das Überprüfen der Ablaufleistungen oder der Rückkaufwerte für den Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin kaum möglich.

Lösungen zur Berechnung von Ablaufleistungen und Rückkaufswerte

Als grobe Anhaltspunkte können allerdings die Abschluss- und Verwaltungskostenquoten, die man Branchenvergleichsdiensten oder den Geschäftsberichten der Versicherer entnehmen kann, dienen. Nach von SAM durchgeführten Analysen einer großen Anzahl von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen sind die Kosten, mit denen die Versicherer die Verträge belegen, in einigen Fällen allerdings deutlich höher als es deren Geschäftsberichte nahelegen. Auch das Vorsichtsprinzip – die entnommenen Kosten aus den Einzahlungen sollen die tatsächlichen Kosten mit hoher Sicherheit decken – kann diese Diskrepanz nicht vollständig erklären.

Ebenfalls auffällig sind einige Fälle, in denen die Beteiligung an den sogenannten Bewertungsreserven oder stillen Reserven nur gering ausfällt. Dies ist überraschend, da die stillen Reserven vieler Versicherer in den letzten Jahren im Gegenlauf zu den Zinsen stark anstiegen.

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil im Dezember 2015 (BGH IV ZR 28/15 ) die Stellung der Versicherungsnehmer*innen gestärkt. So existiert unter gewissen Umständen ein Auskunftsanspruch gegen den Versicherer, damit der Versicherungsnehmer*innen die Abrechnung des Versicherers überhaupt nachvollziehen kann.

Unsere Leistungen:

Berechnung der Ablaufleistungen und Rückkaufswerte

Sind Sie mit der Ablaufleistung oder dem Rücknahme- bzw. Rückkaufswert Ihrer Lebensversicherung unzufrieden? Gern erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot zur Prüfung dieser Werte, damit Sie Ihrem Versicherer auf Augenhöhe begegnen können. Sprechen Sie uns an. Wir unterstützen Sie gern!

Ausgangssituation

Laufen Lebensversicherungen ab oder werden gekündigt, so sind Versicherungsnehmer/innen nicht selten enttäuscht über den Betrag, den sie von der Versicherung erhalten. Als Erklärung wird oft angeführt, dass die Verträge mit hohen Kosten belegt seien; ein nicht unbeträchtlicher Anteil der Kundeneinzahlungen also gar nicht für den Kunden angelegt wurde. Da der Versicherer aber in der Regel nicht offenlegt, welche Kosten er in einem bestimmten Vertrag erhebt, ist das Überprüfen der Ablaufleistungen oder der Rückkaufwerte für den Versicherungsnehmer kaum möglich.

Lösungen

Als grobe Anhaltspunkte können allerdings die Abschluss- und Verwaltungskostenquoten, die man Branchenvergleichsdiensten oder den Geschäftsberichten der Versicherer entnehmen kann, dienen. Nach von SAM durchgeführten Analysen einer großen Anzahl von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen sind die Kosten, mit denen die Versicherer die Verträge belegen, in einigen Fällen allerdings deutlich höher als es deren Geschäftsberichte nahelegen. Auch das Vorsichtsprinzip – die entnommenen Kosten aus den Einzahlungen sollen die tatsächlichen Kosten mit hoher Sicherheit decken – kann diese Diskrepanz nicht vollständig erklären.

Ebenfalls auffällig sind einige Fälle, in denen die Beteiligung an den sogenannten Bewertungsreserven oder stillen Reserven nur gering ausfällt. Dies ist überraschend, da die stillen Reserven vieler Versicherer in den letzten Jahren im Gegenlauf zu den Zinsen stark anstiegen.

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil im Dezember 2015 (BGH IV ZR 28/15 ) die Stellung der Versicherungsnehmer/innen gestärkt. So existiert unter gewissen Umständen ein Auskunftsanspruch gegen den Versicherer, damit der Versicherungsnehmer/innen die Abrechnung des Versicherers überhaupt nachvollziehen kann.

Unsere Leistungen

Sind Sie mit der Ablaufleistung  oder dem Rücknahme- bzw. Rückkaufswert Ihrer Lebensversicherung unzufrieden? Gern erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot zur Prüfung dieser Werte, damit Sie Ihrem Versicherer auf Augenhöhe begegnen können. Sprechen Sie uns an. Wir unterstützen Sie gern!

Ansprechpartner
Gutachten - Dr. Andreas Fichtner
Dr. Andreas Fichtner
Senior Analyst

+49 341 355 929 - 45
E-Mail senden

Referenzen: Gutachten