LV-Eingabemaske EN

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Informationen zum Download

Informationen rund um die Beauftragung finanzwissenschaftlicher Begutachtungen von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen können Sie hier downloaden:

 

Sollten Sie dazu Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Frequently Asked Questions

Ich will ein Gutachten beauftragen, was muss ich tun?

Um ein Gutachten zu beauftragen, nutzen Sie bitte das Dokument „Auftragsformular & Konditionen Gutachten Bereicherung“ bzw. „Auftragsformular & Konditionen Gutachten RKW-Berechnung“ (Download, siehe oben). Hierbei können Sie wählen, ob Sie die Vertragsdaten selbst eingeben wollen oder ob wir die Eingabe der Unterlagen für Sie übernehmen sollen. Wenn Sie alle Felder ausgefüllt haben, bitte vergessen Sie nicht die Anlage 1 und ggf. die Anlage 2. Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Auftragsformular können Sie dann lv@sachsen-am.de übermitteln. Wir melden uns dann bei Ihnen zurück.

Ich benötige im ersten Schritt nur eine Berechnung. Ist das möglich?

Hierzu bieten wir Ihnen den HeLVer-Vertrag an. Einen ersten Überblick dazu finden Sie unter dem Link: Übersicht Konditionen Versicherungsbewertungen
Gerne können wir Sie dazu individuell beraten. Sie erreichen uns unter: 0341 355 929 0

Wohin kann ich die Beauftragung senden?

Bitte senden Sie Ihre Beauftragung an lv@sachsen-am.de

Welche Unterlagen werden benötigt?

Wenn Sie möchten, dass wir die Erfassung aller Vertragsdaten für Sie übernehmen, benötigen wir in der Regel folgende Unterlagen:

  • Versicherungsschein;
  • alle Vertragsänderungen (z.B. Dynamisierung, Beitragserhöhung, Beitragsaussetzung, Kündigung, Sonderzahlungen, Ausschüttungen);
  • Mitteilung zum aktuellen Rückkaufwert und dessen Berechnungsstichtag;
  • Zusätzlich bei fondsgebundenen Versicherungen alle Wertmitteilungen oder:
    • ISIN jedes Fonds,
    • Zusammensetzung des Fondsportfolios,
    • alle Änderungen des Fondsportfolios;
  • Zusätzlich bei BUZ-Versicherungen:
    • Beitragsanteil für BUZ,
    • Versicherungsumfang der BUZ (z.B. Rentendauer, Rentenhöhe),
    • ausgeübter Beruf bei Versicherungsabschluss.

Wohin kann ich die Unterlagen oder die Eingabemaske senden?

Bitte senden Sie die Unterlagen oder die Eingabemaske an lv@sachsen-am.de

Wann bekomme ich mein Gutachten?

Lieferfristen bei Erfassung der Vertragsdaten durch SAM

Bei Zahlungseingang zwischen dem 01. und 15. eines Monats übersenden wir Ihnen das Gutachten per E-Mail bis spätestens zum 15. des Folgemonats, bei Zahlungseingang zwischen dem 16. und 31. eines Monats liefern wir Ihnen das Gutachten bis spätestens zum Ultimo des Folgemonats. Die Lieferfristen gelten unter der Voraussetzung, dass uns bis spätestens 14 Tage vor Liefertermin alle notwendigen Unterlagen vorliegen, der Identifizierungsvorgang abgeschlossen ist und ein Zahlungseingang verzeichnet wurde. Andernfalls verschiebt sich der Liefertermin auf 14 Tage nach Eingang der notwendigen Unterlagen.

Lieferfristen bei Selbsteingabe-Modell

Sofern Sie uns alle in der Eingabemaske abgefragten Daten mittels dieser übermittelt haben, erhalten Sie das Gutachten per E-Mail spätestens 14 Tage nach Zahlungseingang.

Sie haben weitere Fragen und benötigen unsere Unterstützung?

Sie erreichen uns per E-Mail: lv@sachsen-am.de oder per Telefon: +49 341 355 9290

Unser Kompetenzteam ist gerne für Sie da:

Projekt- und Auftragsunterstützung

Sie haben eine allgemeine Frage zur Beauftragung, der Excel-Selbsteingabemaske, dem Bearbeitungsstatus, einer Rechnung, unserem Onlineabschätzer, usw… ? Wenden Sie sich an unser Assistenzteam:

Gutachten- und Berechnungslogik

Für inhaltliche Unterstützung zu unseren Gutachten steht Ihnen unser LV-Analyse-Team gern zur Verfügung:

Dr. Andreas Fichtner
Senior Analyst

+49 341 355 929 - 45
E-Mail senden
Visitenkarte
Sandra Wittemann
Analystin

+49 341 355 929 - 42
E-Mail senden
Visitenkarte

Informationen zum Download

Informationen rund um die Beauftragung finanzwissenschaftlicher Begutachtungen von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen können Sie hier downloaden:

Sollten Sie dazu Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Frequently Asked Questions

Ich will ein Gutachten beauftragen, was muss ich tun?

Um ein Gutachten zu beauftragen, nutzen Sie bitte das Dokument „Auftragsformular & Konditionen Gutachten Bereicherung“ bzw. „Auftragsformular & Konditionen Gutachten RKW-Berechnung“ (Download, siehe oben). Hierbei können Sie wählen, ob Sie die Vertragsdaten selbst eingeben wollen oder ob wir die Eingabe der Unterlagen für Sie übernehmen sollen. Wenn Sie alle Felder ausgefüllt haben, bitte vergessen Sie nicht die Anlage 1 und ggf. die Anlage 2. Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Auftragsformular können Sie dann lv@sachsen-am.de übermitteln. Wir melden uns dann bei Ihnen zurück.

Ich benötige im ersten Schritt nur eine Berechnung. Ist das möglich?

Hierzu bieten wir Ihnen bei den HeLVer-Vertrag an. Einen ersten Überblick dazu finden Sie unter dem Link: Übersicht Konditionen Versicherungsbewertungen
Gerne können wir Sie dazu individuell beraten. Sie erreichen uns unter: 0341 355 929 0

Wohin kann ich die Beauftragung senden?

Bitte senden Sie Ihre Beauftragung an lv@sachsen-am.de

Welche Unterlagen werden benötigt?

Wenn Sie möchten, dass wir die Erfassung aller Vertragsdaten für Sie übernehmen, benötigen wir in der Regel folgende Unterlagen:

  • Versicherungsschein;
  • alle Vertragsänderungen (z.B. Dynamisierung, Beitragserhöhung, Beitragsaussetzung, Kündigung, Sonderzahlungen, Ausschüttungen);
  • Mitteilung zum aktuellen Rückkaufwert und dessen Berechnungsstichtag;
  • Zusätzlich bei fondsgebundenen Versicherungen alle Wertmitteilungen oder:
    • ISIN jedes Fonds,
    • Zusammensetzung des Fondsportfolios,
    • alle Änderungen des Fondsportfolios;
  • Zusätzlich bei BUZ-Versicherungen:
    • Beitragsanteil für BUZ,
    • Versicherungsumfang der BUZ (z.B. Rentendauer, Rentenhöhe),
    • ausgeübter Beruf bei Versicherungsabschluss.

Wohin kann ich die Unterlagen oder die Eingabemaske senden?

Bitte senden Sie die Unterlagen oder die Eingabemaske an lv@sachsen-am.de

Warum benötigen Sie die Angaben in Anlage 1 der Beauftragung (Identifizierung / Compliance)?

Als Verpflichtete des Geldwäschegesetzes (GwG) sind wir spätestens bei Begründung einer Geschäftsbeziehung verpflichtet sowohl unsere Vertragspartner/innen als auch etwaige wirtschaftlich Berechtigte zu identifizieren. Unabhängig von den genannten Lieferfristen können wir Ihnen das Gutachten erst übersenden wenn der Identifizierungsvorgang abgeschlossen werden konnte.

Wann bekomme ich mein Gutachten?

Lieferfristen bei Erfassung der Vertragsdaten durch SAM

Bei Zahlungseingang zwischen dem 01. und 15. eines Monats übersenden wir Ihnen das Gutachten per E-Mail bis spätestens zum 15. des Folgemonats, bei Zahlungseingang zwischen dem 16. und 31. eines Monats liefern wir Ihnen das Gutachten bis spätestens zum Ultimo des Folgemonats. Die Lieferfristen gelten unter der Voraussetzung, dass uns bis spätestens 14 Tage vor Liefertermin alle notwendigen Unterlagen vorliegen, der Identifizierungsvorgang abgeschlossen ist und ein Zahlungseingang verzeichnet wurde. Andernfalls verschiebt sich der Liefertermin auf 14 Tage nach Eingang der notwendigen Unterlagen.

Lieferfristen bei Selbsteingabe-Modell

Sofern Sie uns alle in der Eingabemaske abgefragten Daten mittels dieser übermittelt haben, erhalten Sie das Gutachten per E-Mail spätestens 14 Tage nach Zahlungseingang.

Sie haben weitere Fragen und benötigen unsere Unterstützung?

Sie erreichen uns per E-Mail: lv@sachsen-am.de oder per Telefon: +49 341 355 9290

Unser Kompetenzteam ist gerne für Sie da:

Projekt- und Auftragsunterstützung

Sie haben eine allgemeine Frage zur Beauftragung, der Excel-Selbsteingabemaske, dem Bearbeitungsstatus, einer Rechnung, unserem Onlineabschätzer, usw… ? Wenden Sie sich an unser Assistenzteam:

Gutachten- und Berechnungslogik

Für inhaltliche Unterstützung zu unseren Gutachten steht Ihnen unser LV-Analyse-Team gern zur Verfügung:

Dr. Andreas Fichtner
Senior Analyst

+49 341 355 929 - 45
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Sandra Wittemann
Analystin

+49 341 355 929 - 42
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Compliance- und Geldwäschebeauftragter

Bei allen Fragen zur Anlage 1 (Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten nach GwG) und Anlage 2 (Identitätsfeststellung durch einen Dritten, § 17 Abs. 5 GwG bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung mit der SAM Sachsen Asset Management GmbH) unterstützt Sie unser Rechtsanwalt und Justiziar:

Ansprechpartner