Die Kommunalen Wasserwerke Leipzig (KWL) konnten sich im Verfahren gegen die UBS erneut durchsetzen: In zweiter Instanz hat der Court of Appeal am 16. Oktober 2017 die Berufung der Bank gegen das Urteil des High Court of Justice aus dem November 2014 zurückgewiesen. Damit werden vorerst keine Zahlungen der KWL bzw. der Stadt Leipzig an die UBS fällig. Allerdings hat die UBS bereits Rechtsmittel gegen das Urteil beim Supreme Court of Justice eingelegt.
Gegenstand des seit Jahren laufenden Verfahrens sind vier komplexe Finanztransaktionen: Die sogenannten Collateralised Debt Obligations, kurz CDOs, wurden von dem kommunalen Unternehmen in den Jahren 2006 und 2007 abgeschlossen. SAM unterstützt die KWL seit 2009 als finanzwirtschaftlicher Parteisachverständiger zu diesen Finanzgeschäften.
CDOs sind komplex strukturierte Finanzprodukte und stellen eine Untergruppe von Asset Backed Securities (ABS) dar, bei denen die Forderungen aus Ansprüchen auf Zahlungen aus einem Kreditpool bestehen. Die Forderungen sind in Tranchen mit unterschiedlichen Ausfallrisiken unterteilt. Anleger, die ein besonders hohes Ausfallrisiko auf sich nehmen, erhalten entsprechend höhere Zinsen.
Während der Finanzkrise im Jahr 2008 kam es zu Ausfällen, für die die KWL haften sollte. Konkret ging es dabei zuletzt, zusammen mit den angefallenen Zinsen und Prozesskosten, um rund eine halbe Milliarde Euro. Bereits im November 2014 hatte der Londoner High Court of Justice die Geschäfte für nichtig erklärt und somit der UBS das Risiko für die Geschäfte übertragen. Auch das CDO-Portfoliomanagement entsprach, nach Einschätzung des Gerichts, nicht den vertraglichen Vereinbarungen.
SAM unterstützte die KWL bei der Analyse und Bewertung der CDO-Geschäfte, insbesondere hinsichtlich der bei Abschluss tatsächlich enthaltenen Risiken. Zudem erstellte SAM eine unabhängige Einschätzung der damals vorliegenden Restrukturierungsvorschläge hinsichtlich des Managements der CDOs.
Die Analyse komplexer Kapitalmarktprodukte ist Hauptgeschäftsfeld der SAM: Unsere Erfahrung zeigt, dass eine Vielzahl abgeschlossener Finanztransaktionen, wie Swaps, CDOs, Cross Border Leases usw. für die Anforderungen kommunaler Kunden ungeeignet sind, sodass häufig eine Falschberatung vermutet werden kann. Neben einer Prüfung der Beratung unterstützen wir geschädigte kommunale Anleger mit unabhängigen finanzmathematischen Schadensberechnungen und zeigen entsprechende Handlungsoptionen auf.
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