Ausgehend von der ESMA-Studie (Indexing and Active Fund Management: Management: International Evidence) aus dem Jahr 2015 hat die BaFin weitere eigene Untersuchungen zum Thema „Closet Indexing“ durchgeführt. Die Auswertung dieser Ergebnisse verdeutlichte, dass eine umfangreichere Information der Anleger unumgänglich ist. Dies setzt die BaFin nun mit der sogenannten „Transparenzlösung“ um. Neben dem Hinweis, ob es sich um einen aktiv oder passiv verwalteten Fonds handelt, werden auch weitere Informationen zu ggf. vorhandenen Referenzwerten und bestehenden Risiken gefordert. Welche zusätzlichen Angaben konkret in Verkaufsprospekte von Aktienfonds erforderlich werden, können Sie auf der Webseite der BaFin nachlesen: Klick.